Attacken der KOG

E-mail eines Mitglieds der KOG vom 26.11.14
"ich fordere Sie hiermit nochmalig auf, der Initiative zum Aufbau der Umweltgewerkschaft die Videobotschaft des Herrn Kobayashi der  zentralen Koordinierungsgruppe zur Verfügung zustellen. Die Videobotschaft richtet sich an die Unterstützer/innen und Delegierten der Initaitive und ist dazu bestimmt während des Gründungskongresses ausgestrahlt zu werden.
 
Herr Kobayashi wendet sich in dieser Botschaft nicht ausschließlich an Sie, sondern an die Gesamtheit der Initiative zum Aufbau der Umweltgewerkschaft.
 
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie sich widerrechtlich das geistige Eigentum des Herrn Kobayashi aneignen. Auch wenn Sie die Aufzeichnung mittels audio-visueller Aufnahmetechnik erstellt haben, sind Sie nicht berechtigt, diese unter Verschluss zuhalten. Laut Grundsatzurteils des BGH sind audio-visuelle Aufzeichnungen, die zu einem bestimmten Zweck erstellt wurden, diesem Zweck zuzuführen.
 
Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf, die Aufzeichnung der zentralen Koordinierungsgruppe zur Verfügunng zustellen, damit diese ihren eigentlichen Zweck zugeführt werden kann."

Richtigstellung der Attacke der KOG gegen mich:
Herr Kobayashi wurde von allen Gruppen bei denen er aufgetreten ist gefragt ob sie eine Videobotschaft mit Ihm machen dürfen (für die Gründung der Umweltgewerkschaft), auch hat dieses ein Mitglied der Berliner MLPD ihn gefragt, allen hat er diese Botschaft verwehrt und die Frage mit nein beantwortet.
Als ich Ihn gefragt hatte bekame ich ein klares ja.
Diese Botschaft erwähnt mit keinem Wort die Umweltgewerkschaft und Sie unterliegt auch meinem Uhrheberrecht. Ich werde meine Rechte nicht abgeben, schon gar nicht wenn mann versucht mit allen Mittel an die Rechte meiner Domain und an meine Uhrheberrechte zu gelangen...Gegen dieses Verhalten seitens der Bundeskordinierungsgruppe (KOG) werde ich mich massiv wehren.